Es braucht jetzt Tempo 30 auf Kantonsstrassen!

Beitrag im VCS-Mitgliedermagazin vom Mai 2020

In beinahe allen Quartieren in den stadtnahen Gemeinden gibt es auf den Quartierstrassen Tempo 30-Zonen. (Dass die grösste Baselbieter Gemeinden sich noch immer dagegen sträubt, sei hier nur am Rande erwähnt.) Tempo 30 sorgt für mehr Ruhe, saubere Luft, Verkehrssicherheit und weniger Durchgangsverkehr. Die lokale Bevölkerung schätzt diese sehr und möchte keinesfalls zurück zu den Zeiten, als die Autos und Lastwagen mit 50 durch das Quartier donnerten und das ist auch gut so.

Jedoch hinkt der Landkanton in einem anderen Bereich massiv hinterher. Während im Kanton Bern bereits auf Hauptstrassen in den Dorfzentren die Höchstgeschwindigkeit auf 30 reduziert worden ist, ist dies im Baselbiet nirgends geschehen. Weshalb?

Dies liegt weder an den Gemeinden noch an den AnwohnerInnen, sondern viel mehr am Kanton, der bisher solche Wünsche abgelehnt hat. Auch beim Lärmschutz wehrt sich der Kanton Baselland bisher mit aller Kraft gegen griffige Massnahmen.

So haben unter anderem Anwohnende in Arisdorf und Wintersingen Tempo 30 gefordert. In einigen Oberbaselbieter Gemeinden existieren es in den Ortsdurchfahrten teilweise keine Trottoirs, gleichzeitig brettern Autos mit dem Tempo 50 an Kindergärtnern vorbei. Die Gemeinde Therwil hat ich im Rahmen der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt beim Bahnhof sogar die Realisierung von Tempo 20 eingesetzt. Doch der Kanton, genauer die Bau- und Umweltschutzdirektion und/oder die Sicherheitsdirektion haben die Begehren der Bevölkerung und der Gemeinderäte jeweils abgelehnt.

Bereits in Birsfelden hat sich der VCS für eine Temporeduktion eingesetzt, bei den zukünftigen Umgestaltungen wird er dies weiterhin tun. Wir versprechen uns davon mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität.

Dass die Realisierung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen sehr simpel wäre, zeigt ein Blick in die Gesetzgebung. Die Höchstgeschwindigkeiten können aus folgenden Gründen herabgesetzt werden: Wenn eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist; wenn bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen; wenn auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann und dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann.

Der VCS erwartet deshalb vom Kanton, dass er die Anliegen der Bevölkerung und den Gemeinden endlich ernst nimmt und im Sinne einer verbesserten Aufenthalts- und Lebensqualität Temporeduktionen vornimmt.

— Jan Kirchmayr, Vorstand VCS beider Basel & Landrat SP