Ja zur Erbschaftssteuer-Reform

Leserbrief im Wochenblatt vom 28.05.2015

Mit der Erbschaftssteuerreform soll der Teil von Erbschaften, welcher 2 Millionen Franken überschreitet, mit einem einheitlichen Satz von 20% besteuert werden. Würde ich also jemals 3 Millionen Franken erben, müsste ich 200‘000 Franken dem Staat abgeben.

Die Steuereinnahmen sollen zu zwei Dritteln in die sanierungsbedürftige AHV fliessen. Sie sichern so unser wichtigstes Sozialwerk und damit die Renten. Eine bessere Art, die AHV zu entlasten, ist mir nicht bekannt. Dieser Betrag entlastet aber auch die beitragspflichtigen Berufstätigen und ihre Arbeitgeber. Ein Drittel soll an die Kantone gehen, von denen man in letzter Zeit auch nicht unbedingt schwarze Zahlen gesehen hat.

Die Gegnerinnen und Gegnern behaupten in den letzten Tagen oft, dass die Initiative den KMUs und Familienbetrieben schadet. All jenen rate ich, den Initiativtext zu konsultieren und aufzuhören, Lügenmärchen zu erzählen. Richtig ist, dass das Parlament den Freibetrag für diese Unternehmen festlegt, und ich bin mir sicher, dass die Parlamentarier und Parlamentarierinnen sicherlich eine KMU-freundliche Umsetzung anstreben werden.

Jan Kirchmayr, SP

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